Ab 1. Januar 2027 soll das Wohngeld sinken. Der Gesetzentwurf liegt seit dem 30. September im Bundestag (Drucksache 21/8284) und macht im Kern drei Dinge. Die jährliche Anpassung an Mieten und Preise wird ausgesetzt. Die Heizkostenkomponente wird halbiert, für einen Single sind das künftig 48 Euro. Und die Wohngeldformel wird so geändert, dass Einkommen stärker angerechnet wird.
Wer betroffen ist
Was das heißt, hat die Bundesregierung selbst beziffert. Rund 238.000 Haushalte verlieren den Anspruch komplett. Etwa 143.000 weitere fallen ebenfalls aus dem Wohngeld, landen aber im Bürgergeld oder in der Grundsicherung im Alter. Rund eine Million bleibt drin und bekommt weniger. Das ist eine Modellrechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft im Auftrag des Bundes, sie gilt für 2029, wenn die Reform voll wirkt.
Wer spart
Spannender wird es beim Geld. Brutto sinken die Wohngeldausgaben 2027 um knapp 1,5 Milliarden Euro. Weil ein Teil der Leute dann Bürgergeld oder Grundsicherung bekommt, bleiben netto 1,16 Milliarden übrig. Der Bund selbst spart davon nur rund 450 Millionen. Den größeren Batzen sparen die Länder, weil sie das Wohngeld zur Hälfte zahlen: 738 Millionen. Die Kommunen zahlen laut Regierung 33 Millionen drauf.
Was der Bundesrat sagt
Der Bundesrat hat am 25. September Stellung genommen. Zwei seiner Ausschüsse wollten den Entwurf komplett ablehnen, im Plenum gab es dafür keine Mehrheit. Beschlossen wurde nur Kritik: Die Kürzung dränge Menschen in die Grundsicherung, die Kommunen müssten mehr zahlen, der Bund solle das ausgleichen.
Was dabei auffällt: Die Länder sparen durch die Kürzung selbst 738 Millionen Euro, weil sie die Hälfte des Wohngelds zahlen. Die Mehrkosten entstehen dagegen bei den Kommunen. Wer vom Wohngeld ins Bürgergeld wechselt, dessen Miete und Heizung zahlt zum Teil die Stadt oder der Landkreis, laut Regierung 33 Millionen Euro 2027 und 74 Millionen ab 2029. Für diese Kosten soll nach dem Willen der Länder der Bund aufkommen. Nur: Für die Finanzausstattung ihrer Kommunen sind die Länder selbst zuständig. Sie könnten die 33 Millionen aus ihren 738 Millionen Ersparnis locker bezahlen. Ich vermute, deshalb haben sie den Entwurf nicht abgelehnt, sondern nur die Rechnung an den Bund weitergereicht.
Wie es weitergeht
Als Nächstes beschließt der Bauausschuss im Bundestag am 7. Oktober eine öffentliche Anhörung. Danach folgen die Lesungen im Bundestag und der zweite Durchgang im Bundesrat. In Kraft treten soll das Gesetz am 1. Januar 2027.
Quellen
- Gesetzentwurf der Bundesregierung, Drucksache 21/8284, Kostentabelle im Vorblatt unter D, Fallzahlen auf S. 70 bis 72: https://dserver.bundestag.de/btd/21/082/2108284.pdf
- Beschluss des Bundesrats vom 25.9.2026, Drucksache 474/26(B): https://dserver.bundestag.de/brd/2026/0474-26B.pdf
- Empfehlungen der Bundesrats-Ausschüsse, Drucksache 474/1/26: https://dserver.bundestag.de/brd/2026/0474-1-26.pdf
- Bundestag, hib zur Antwort der Bundesregierung (238.000 Haushalte, eine Million 2029): https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1206432
- Bundesrat kompakt, 1068. Sitzung, TOP 60: https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/26/1068/60.html
Die rund 450 Millionen für den Bund sind eine eigene Rechnung aus der Kostentabelle der Bundesregierung: Wohngeld minus Mehrkosten bei Bürgergeld und Grundsicherung plus Kinderzuschlag.


