Anfang August 2026 hat Steffen Krach, Landesvorsitzender und Spitzenkandidat der Berliner SPD, einen Satz gesagt, der für die Wohnungsfrage in Berlin bei dieser Wahl entscheidend sein könnte. Auf die Ankündigung der Linken-Bundesvorsitzenden Ines Schwerdtner, ohne Vergesellschaftung gebe es keine Regierungsbeteiligung, antwortete er: „Wenn das die rote Linie ist für die Linkspartei, dann müssen sie gucken, mit welcher Koalition sie das umsetzen wollen, mit der SPD jedenfalls nicht.“ Dazu die Bemerkung, er sei „auch ein bisschen irritiert“, dass sich eine Bundesparteivorsitzende in Landesangelegenheiten einmische.
Schwerdtner hatte die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne zuvor ein „ursozialdemokratisches Vorhaben“ genannt. Das zeigt, was die SPD einmal war und was von ihr übrig ist.
Zum Verständnis: Enteignung nach Artikel 14 GG und Vergesellschaftung nach Artikel 15 GG sind zwei verschiedene Dinge. Artikel 14 regelt den Einzelfall, etwa ein Grundstück für eine Autobahn. Artikel 15 erlaubt, ganze Sektoren aus der privaten Gewinnlogik herauszulösen. Wer wie Krach von „Enteignungen“ spricht, redet über etwas anderes als das, worüber Berlin abgestimmt hat.
Was eine Million Stimmen bedeuten
Am 26. September 2021 stimmten 1.035.950 der knapp 1,8 Millionen Wählenden für die Vergesellschaftung der Bestände privatwirtschaftlicher Wohnungsunternehmen mit über 3.000 Wohnungen. Das amtliche Endergebnis weist 57,6 Prozent der abgegebenen Stimmen aus, bezogen auf die gültigen Stimmen sind es 59,1 Prozent. Zum Vergleich: Franziska Giffey, die am selben Tag Regierende Bürgermeisterin wurde, bekam rund 390.000 Stimmen.
Vorausgegangen waren 360.000 gesammelte Unterschriften, weit mehr als die geforderten 170.000. Vorausgegangen war auch eine Blockade: Unter SPD-Innensenator Andreas Geisel dauerte die rechtliche Prüfung des Volksbegehrens 441 Tage, beendet erst, nachdem die Initiative geklagt hatte.
Der Volksentscheid war rechtlich nicht bindend. Er forderte den Senat auf, ein Gesetz zu erarbeiten. Diese Aufforderung ist bis heute nicht erfüllt.
Was die Kommission wirklich sagt
Der Senat setzte am 29. März 2022 eine dreizehnköpfige Expertenkommission ein. Ihr Auftrag laut Senatsbeschluss: die Verfassungskonformität einer Vergesellschaftung untersuchen und mögliche rechtssichere Wege erkunden. Am 28. Juni 2023 übergab sie ihren Abschlussbericht im Roten Rathaus an Kai Wegner und Bausenator Christian Gaebler.
Was darin steht, ist differenzierter als beide Lager behaupten, und in den entscheidenden Punkten eindeutiger.
Einhellig, also ohne jede Gegenstimme, bejahte die Kommission zwei Dinge. Erstens: Das Land Berlin hat die Gesetzgebungskompetenz. Vergesellschaftung fällt unter Artikel 74 Absatz 1 Nummer 15 GG, also unter die konkurrierende Gesetzgebung, und von dieser Kompetenz hat der Bund bisher insgesamt keinen Gebrauch gemacht. Die Frage einer Sperrwirkung stellt sich deshalb gar nicht. Zweitens: Ein Vergesellschaftungsgesetz erfüllt die in Artikel 15 ausdrücklich genannten Voraussetzungen. Wohnimmobilien sind Grund und Boden, die Übertragung auf eine Anstalt öffentlichen Rechts ist eine Form der Gemeinwirtschaft, sofern die gemeinnützige Bewirtschaftung dauerhaft gesetzlich gesichert wird.
Beim Verhältnismäßigkeitsgebot votierten neun der dreizehn Mitglieder dafür, dass es dem Vorhaben nicht entgegensteht. Zwei von ihnen halten das Gebot auf eine Vergesellschaftung überhaupt nicht für anwendbar, weil Artikel 15 ein kollektiv wahrzunehmendes demokratisches Grundrecht sei und kein Eingriff in das Privateigentum. Sieben halten es für anwendbar, aber gewahrt, weil der Maßstab gegenüber einer Enteignung zu modifizieren sei. Drei Mitglieder legten ein Sondervotum vor: Die Verhältnismäßigkeit lasse sich nach derzeitiger Erkenntnislage nicht abschließend bejahen, ausgeschlossen sei eine Vergesellschaftung aber auch nach ihrer Auffassung nicht. Ein weiteres Mitglied gab eine gesonderte Stellungnahme ab.
Bei der Entschädigung ist die Kommission zurückhaltender. Eine Mehrheit hält für die Höhe andere Anforderungen für richtig als bei einer Enteignung. Ein größerer Teil dieser Mehrheit will die Erträge der künftigen gemeinnützigen Bewirtschaftung zugrunde legen, alternativ fiskalische Leistbarkeitsgrenzen oder einen hypothetischen Ertragswert. Drei Mitglieder votierten dagegen.
Ein Detail aus dem Bericht sagt mehr über den Umgang mit dem Volksentscheid als jede Rede. Um zu bestimmen, welche Grundstücke einzubeziehen wären, brauchte die Kommission Daten aus Grundbuch und Liegenschaftsregister, verknüpft mit Handelsregisterdaten. Die Untersuchung wollte sie an eine Gruppe von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern vergeben. Der Senat lehnte die Herausgabe ab, mit Verweis auf den Datenschutz und, wie die Kommission formuliert, das angebliche Fehlen einer gesetzlichen Grundlage. Die Kommission prüfte das ausführlich, hielt dem ihre gegenteilige Rechtsauffassung entgegen und forderte die Daten über vier Sitzungen hinweg erneut ein, zuletzt ausdrücklich auch beim neu gewählten Senat. Erst blockierte Rot-Grün-Rot, dann Schwarz-Rot. Bis zur Übergabe des Berichts blieb der Konflikt ungelöst.
Das Vorhaben umfasst nach der im Bericht zitierten Senatsschätzung knapp 222.000 Wohnungen, rund 13,5 Prozent der gut 1,6 Millionen Berliner Mietwohnungen.
Was die SPD selbst beschlossen hat
Der Berliner SPD-Landesparteitag hatte sich bereits im Juni 2022 festgelegt, also ein Jahr vor dem Kommissionsbericht: Bei einem positiven Votum der Kommission soll die Vergesellschaftung zügig umgesetzt werden. Andreas Geisel warnte damals vor dem Beschluss. Eine Vergesellschaftung automatisch umzusetzen, weil es auf einem Parteitag beschlossen worden sei, das ginge nicht, sagte er den Delegierten laut Immobilien Aktuell. Er fügte hinzu: „Ich nehme die Stimmung durchaus wahr. Aber Ihr werdet die Wirklichkeit im nächsten Jahr nicht ausblenden können.“ Die Delegierten beschlossen es trotzdem.
Die Bedingung ist seit drei Jahren erfüllt. Der Beschluss steht. Die Basis der Berliner SPD hat sich per Parteitagsbeschluss für die Umsetzung des Volksentscheids ausgesprochen. Jedoch sagt der Landesvorsitzende, mit ihm gebe es das nicht.
Eine Partei, die den Beschluss ihrer eigenen Mitglieder als Zumutung behandelt und den Beschluss von einer Million Wählern als Störung, hat ein anderes Problem als die Linke.
Wie aus Umsetzung Verhinderung wurde
Nach der Wiederholungswahl am 12. Februar 2023 behielt Rot-Grün-Rot seine Mehrheit. Die SPD entschied sich trotzdem für die CDU. In einer Mitgliederbefragung stimmten 54,3 Prozent für diesen Kurs, bei rund 12.000 von 18.556 stimmberechtigten Mitgliedern. Es waren also etwa 6.500 Menschen, die den Weg festlegten. Kai Wegner wurde im April 2023 im dritten Wahlgang, mit den Stimmen von CDU und SPD, zum Regierenden Bürgermeister gewählt.
Vereinbart wurde ein „Vergesellschaftungsrahmengesetz“. Im März 2026 hat das Abgeordnetenhaus es mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition beschlossen. Es tritt laut Gesetzestext erst zwei Jahre nach seiner Verkündung in Kraft und soll vorher vom Verfassungsgericht überprüft werden. CDU-Fraktionschef Dirk Stettner stellte schon bei der Einbringung klar, dass es keine Enteignung großer Wohnungsbestände vorsieht.
Artikel 15 soll angewendet werden, ohne die Eigentumsverhältnisse zu verändern. Preis- und Gewinnvorgaben statt Überführung in Gemeineigentum, ein Mietendeckel im Gewand der Vergesellschaftung. Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Torsten Schneider, formuliert es offen: Vergesellschaftung werde „vor allem als Marktregulierung verstanden und nicht als Enteignung, die wir nicht unterstützen“.
Die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen hat daraus die Konsequenz gezogen und ein eigenes Gesetz geschrieben, mit der auf öffentliches Recht spezialisierten Kanzlei Geulen & Klinger und finanziert über eine Spendenkampagne mit mehr als 100.000 Euro. Der Entwurf liegt seit Ende September 2025 vor. Er soll als rechtlich bindender Gesetzesvolksentscheid zur Abstimmung gestellt werden, der nicht mehr nur zum Handeln auffordert, sondern unmittelbar ein Gesetz in Kraft setzt. Die Entschädigung veranschlagt die Initiative auf 8 bis 17 Milliarden Euro, ausgezahlt über hundertjährige Schuldverschreibungen aus den Mieteinnahmen.
Genau an diesem Punkt schaltete sich der Bund ein.
Die Lex Berlin
Am 2. Juli 2026 stellte die Bundesregierung ihr „Rahmenprogramm für Aufschwung und Beschäftigung“ mit 34 Maßnahmen vor. Punkt 18 lautet: „Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist.“ CSU-Chef Markus Söder nannte es laut nd-aktuell eine „klare Absage an alles, was Sozialismus und Verstaatlichung betrifft“. Bayerns Bauminister sprach von einer „DDR 2.0″.
Wichtig für die Einordnung
Es ist bei der Ankündigung geblieben. Es gibt keinen Gesetzentwurf, nicht einmal einen Referentenentwurf. Was existiert, ist dieser eine Satz in einem Beschlusspapier, dazu ein bayerischer Entschließungsantrag im Bundesrat und ein Brief der Landesfinanzminister. Artikel 15 gilt unverändert. Ein neu gewähltes Abgeordnetenhaus könnte im Herbst ein Vergesellschaftungsgesetz beschließen.
Die öffentliche Erzählung zum Koalitionsbeschluss lautete: Die Union hat gedrückt, die SPD musste nachgeben, Berlin wusste von nichts. Eine Recherche der taz zeichnet ein anderes Bild.
Mitte Juni erreichte die Landesfinanzministerinnen und Finanzminister ein Appell des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen mit der Aufforderung, „Vergesellschaftungsexperimente“ zu stoppen. Ende Juni brachten Berlins Finanzsenator Stefan Evers (CDU) und sein Hamburger Amtskollege Andreas Dressel (SPD) auf der Finanzministerkonferenz im saarländischen Perl einen Antrag ein, der genau das umsetzt. Auf Vorschlag der rheinland-pfälzischen Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) wurde er nicht formal beschlossen, sondern in der Kaminrunde besprochen und als Brief an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) weitergereicht. Ein Vorgang ohne dokumentierte Spuren.
Der Brief vom 1. Juli schlägt drei Punkte vor: Entschädigung nach Marktwert, im Berliner Fall rund 36 statt 8 bis 17 Milliarden Euro. Sofortige Auszahlung in voller Höhe in Geld. Und aufschiebende Wirkung von Klagen, sodass allein die Klage eines Konzerns das Verfahren stoppt. Würde das so umgesetzt, wäre Vergesellschaftung in keinem Bundesland mehr praktisch durchführbar.
Krach und Fraktionschef Raed Saleh reagierten mit Abwehr. Saleh warf Klingbeil vor, schlecht verhandelt zu haben: „Ich erkenne darin den Bundesfinanzminister, aber nicht meinen Parteivorsitzenden.“ Krach sagte, er sei nicht eingebunden gewesen und brauche „keine Nachhilfe vom Bund für den Berliner Wohnungsmarkt“.
Am 4. August 2026 wurde diese Darstellung schwer haltbar. Auf eine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Katrin Schmidberger, wer an dem Antrag beteiligt war und ob die Fraktionsspitzen informiert wurden, antwortete der Senat mit einer einzigen Stellungnahme ohne konkrete Antworten. Verwiesen wurde auf den „Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung“. Inhaltlich stellte sich der Senat allerdings ausdrücklich hinter den Eingriff des Bundes und legte dar, dem Bund stehe die Gesetzgebungskompetenz zu. Schmidbergers Schluss: „Der Senat arbeitet ganz offenbar daran, den mehrheitlich beschlossenen Volksentscheid über den Bund auszuhebeln.“
Parallel läuft seit Ende Juli die Kampagne „Berlin denkt weiter“ von Unternehmens- und Vermieterverbänden gegen die Vergesellschaftung. Maßgeblich beteiligt ist der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen, in dem alle sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen Berlins Mitglied sind.
Sozialdemokratische Finanzpolitiker aus Hamburg, Rheinland-Pfalz und dem Bund helfen mit, einem Berliner Volksentscheid die Rechtsgrundlage zu entziehen. Der Berliner Landesvorsitzende erklärt anschließend, er sei nicht gefragt worden. Im selben Atemzug lehnt er die Vergesellschaftung ab.
Ein Verbot, das die Verfassung selbst verletzen könnte
Fachlich ist das Vorhaben umstritten, und zwar überwiegend zu Lasten der Koalition. Timo Laven, der zu Artikel 15 promoviert hat, legt im Verfassungsblog dar, warum: Die Gesetzgebungskompetenz für Vergesellschaftung steht in Artikel 74 Absatz 1 Nummer 15 GG, also im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung. Dort dürfen die Länder handeln, solange der Bund die Materie nicht selbst inhaltlich geregelt hat. Genau das hat die Expertenkommission 2023 einhellig festgestellt.
Der Bund will aber nichts regeln, sondern verhindern, dass ein Land etwas regelt. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu einen Maßstab formuliert, und zwar in derselben Entscheidung, mit der es 2021 den Berliner Mietendeckel kassierte: Eine abschließende Bundesregelung liegt nicht vor, wenn das Gesetz ausschließlich dazu dienen soll, den Landesgesetzgeber von der Gesetzgebung auszuschließen.
Laven hält sowohl das geplante Bundesverbot als auch den bayerischen Vorschlag eines Rahmengesetzes mit Marktwert-Entschädigung für verfassungswidrig. Beim bayerischen Weg kommt hinzu, dass die Kompetenz zur Rahmengesetzgebung mit der Föderalismusreform 2006 ersatzlos gestrichen wurde. Quentin Herbster kommt im August zum gleichen Ergebnis und schreibt, verfassungstreue Abgeordnete der Koalitionsfraktionen müssten den Erlass eines verfassungswidrigen Gesetzes verhindern, das aus dem Kalkül heraus ergehe, seine Ziele zunächst dennoch zu erreichen.
Remo Klinger, Mitautor des DWE-Entwurfs, beschreibt den Zweck der Ankündigung so: Artikel 15 solle wieder den Status bekommen, den er vor 2018 hatte, ein historischer Verfassungskompromiss ohne praktische Relevanz. Die Drohkulisse wirkt, bevor sie Gesetz ist. Das ist das Kalkül und der Sinn dahinter.
Was Krach stattdessen will
Man muss der Berliner SPD zugestehen: Sie hat ein Programm. Im Wahlprogramm, beschlossen auf dem Landesparteitag Anfang Mai 2026, steht ein umfangreiches Regulierungspaket. Eine Mietenaufsicht mit eigener Ermittlungsgruppe, entstanden aus der bestehenden Mietpreisprüfstelle. Eine Schwerpunktabteilung der Staatsanwaltschaft gegen Wohn- und Mietkriminalität. Eine Leerstandsmeldepflicht samt progressiver Leerstandssteuer. Eine Grundsteuer C auf baureife unbebaute Grundstücke. Baugebote mit Fristen. Die Sozialquote im kooperativen Baulandmodell soll von 30 auf 50 Prozent steigen. Eigentümer mit mindestens 50 Wohneinheiten sollen verpflichtet werden, eine Instandhaltungsrücklage zu bilden und einen Teil ihres Bestands an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein zu vermieten. Auf Bundesebene will die Partei Indexmieten verbieten, die Kappungsgrenze auf sechs Prozent in drei Jahren senken und die Umlage der Grundsteuer auf die Miete beenden.
Dazu das Kataster. Am 2. Juli 2026 hat das Abgeordnetenhaus das Wohnungs- und Mietenkataster als Artikel 4 des Wohnraumsicherungsgesetzes beschlossen. Rund 1,7 Millionen Mietverhältnisse sollen zentral erfasst und per KI auf Verstöße geprüft werden, Vermieter haben nach Inkrafttreten zwölf Monate zur Datenübermittlung. Das System soll bis Juli 2027 fertig sein. Bis dahin will Krach nach Punkt 4 seines Elf-Punkte-Programms für die ersten 100 Tage eine „Mietenpolizei“ losschicken, die Mietwucher aufspürt.
Beim Neubau nennt das Programm 100.000 neue Wohnungen für die Legislaturperiode 2026 bis 2031, bis 2040 seien mindestens 230.000 nötig. Seit 2011 entstanden 180.000. Mehr als die Hälfte der Neubauten soll künftig bei landeseigenen, genossenschaftlichen und gemeinwohlorientierten Trägern entstehen. 2026 sind es 6.500 in Landeshand.
„Dabei ist unser Ziel auch die Einführung eines rechtssicheren Mietendeckels über eine Länderöffnungsklausel über die Bundesgesetzgebung oder auf Grundlage des Art. 15 GG.“ Die Berliner SPD hat am 9. Mai 2026 beschlossen, dass sie Artikel 15 als eine von zwei Rechtsgrundlagen für ihr wichtigstes wohnungspolitisches Instrument braucht. Sieben Wochen später halfen sozialdemokratische Finanzpolitiker dem Bund dabei, die Anwendung dieses Artikels auf Landesebene unmöglich zu machen. Bei den Koalitionsverhandlungen zum Reformpaket wurde im Gegenzug keine Öffnungsklausel für den Mietendeckel herausverhandelt. Und am 6. August erklärt der Landesvorsitzende, mit der SPD sei Vergesellschaftung nicht zu machen.
Der Mietendeckel ist Krachs Kerninstrument, und er kann ihn nicht liefern. Über den Bundesweg blockiert die Union, wie er selbst einräumt. Über Artikel 15 will er nicht. Was bleibt, ist ein Kataster, das Mieten sichtbar macht, und eine Aufsicht, die rechtswidrige Mieten ahndet.
Und wie liest das Programm den Volksentscheid? So: Die Zustimmung zeige, „dass eine Mehrheit der Berliner*innen die zügellose Abzocke großer, insbesondere börsennotierter Wohnungsunternehmen ablehnt“. Aus einem Beschluss über ein konkretes Instrument wird eine Stimmungslage. Das Wort Umsetzung kommt nicht vor.
Bemerkenswert ist auch Krachs Begründung im Freitag-Interview. Er könne nicht nachvollziehen, „warum es gerecht sein soll, Wohnungsinvestoren, die vor einigen Jahren Wohnungen für einen Appel und ein Ei gekauft haben, im Übrigen während einer rot-roten Regierungszeit, jetzt mit Milliardensummen zu entschädigen“. Nur: Es sind SPD-Finanzpolitiker, die dem Bund die Entschädigung nach Marktwert vorgeschlagen haben. Krach kritisiert eine Milliardensumme, die seine Parteifreunde gerade herbeischreiben.
Der Artikel, den die Sozialdemokratie mitgeschrieben hat
Artikel 15 des Grundgesetzes lautet: „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.“
Bemerkenswert ist nicht, dass die SPD diesen Satz durchgesetzt hätte. Bemerkenswert ist, dass sie ihn 1948 nicht durchsetzen musste. Vergesellschaftung war Konsens. Die Politikwissenschaftlerin Sabine Nuss beschreibt in einem Beitrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung, dass der Artikel ohne große Auseinandersetzungen in die Verfassung kam und auch die CDU dafür eintrat. Die Kollaboration der Konzerne mit dem NS-Regime hatte den Kapitalismus diskreditiert, jeder dritte Abgeordnete des Parlamentarischen Rats war über sechzig, drei hatten 1919 in der Weimarer Nationalversammlung gesessen, die den Sozialisierungsartikel beschloss.
Nur die rechtsnationale Deutsche Partei wollte Artikel 15 streichen. Der Antrag scheiterte im Hauptausschuss mit 13 zu 3 Stimmen. Und dann gab es einen zweiten Antrag, der heute wichtiger ist als der erste: Die FDP beantragte, Artikel 15 solle nur für den Bund gelten, nicht für die Länder. Auch dieser wurde abgelehnt.
Das ist genau der Weg, den die Koalition jetzt gehen will, 78 Jahre später und ohne Verfassungsänderung, per einfachem Bundesgesetz. Was 1948 eine knappe Mehrheit im Hauptausschuss verhinderte, soll nun ein Absatz in einem Konjunkturprogramm erledigen. Die Kommission notiert im Übrigen, dass die FDP-Fraktion später auch im Bundestag mehrfach versucht hat, Artikel 15 zu streichen. Verfassungsändernde Mehrheiten fand sie nie.
Carlo Schmid, damals Vorsitzender der SPD-Fraktion im Parlamentarischen Rat, machte laut Protokoll der achten Sitzung vom 7. Oktober 1948 deutlich, dass die Überführung in Gemeineigentum „nicht als Sonderfall der Individualenteignung zu gelten hat, sondern als etwas anderes, nämlich als strukturelle Umwandlung der Wirtschaftsverfassung“. Der Abschlussbericht der Kommission formuliert denselben Gedanken juristisch: Die SPD machte die Möglichkeit weitreichender Vergesellschaftungen zur Bedingung ihrer Zustimmung zum Grundgesetz.
Ehrlich bleiben muss man in einem Punkt: Der Sozialdemokratie ging es nach 1919 nie um die vollständige Umgestaltung der Wirtschaftsordnung. Der Verfassungsrechtler Martin Lars Brückner arbeitet heraus, dass die SPD eine mittelständisch geprägte Wirtschaft unter Beibehaltung des Privateigentums favorisierte, mit Ausnahme der Schlüsselindustrien. Ihre Motive waren antimonopolistisch. Das macht den heutigen Vorgang aber nicht besser, sondern schlimmer. Denn eine antimonopolistische Partei müsste bei einem Konzern mit 130.000 Wohnungen in einer Stadt hellhörig werden, nicht bei denen, die ihn begrenzen wollen.
Das Grundgesetz schreibt keine Wirtschaftsordnung fest. Das Bundesverfassungsgericht stellte bereits 1954 im Urteil zum Investitionshilfegesetz die „wirtschaftspolitische Neutralität des Grundgesetzes“ fest. Artikel 15 ist die Tür, die 1949 bewusst offengelassen wurde. Die Partei, die an dieser Tür mitgebaut hat, will sie aber zumauern.
Was in Berlin gilt, gilt im Bund
Der Berliner Fall ist kein Ausrutscher. Am 5. März 2026 hat der Bundestag die Umgestaltung des Bürgergelds zur „Neuen Grundsicherung“ beschlossen, bei 590 abgegebenen Stimmen mit 320 Ja gegen 268 Nein und zwei Enthaltungen. Kern der Reform sind verschärfte Mitwirkungspflichten, eine strengere Vermögensprüfung, ein wiedereingeführter Vermittlungsvorrang und Sanktionen bis zur vollständigen Leistungsstreichung einschließlich der Kosten der Unterkunft. Sozialverbände und Gewerkschaften kritisierten sie ungewöhnlich geschlossen.
Das Reformpaket vom Juli 2026 enthält eine Einkommensteuerreform mit einem Entlastungsvolumen von rund zehn Milliarden Euro und tiefgreifende Änderungen im Arbeitsrecht. Eine Vermögensteuer steht nicht darin. Ein bundesweites Vergesellschaftungsverbot schon.
Die Linie ist erkennbar. Wo es um Eigentum geht, setzt sich die Eigentümerseite durch. Wo es um Arme, Benachteiligte oder Mieterinnen und Mieter geht, wird gekürzt, ausgesetzt oder verschoben. Sozialdemokratie war einmal die Organisation, die diesen Zusammenhang benennt. Heute ist sie zu ihrem Verwalter geworden.
Perikles und die Mehrheit
Der griechische Staatsmann Perikles gibt eine knappe Definition für Demokratie. Ihm zufolge ist die Gesellschaftsordnung dann demokratisch, wenn sich die Interessen der Mehrheit durchsetzen. Nicht die Interessen der wenigen, die Vermögen besitzen. In Berlin lebt diese Mehrheit zur Miete. Der Berliner Mietspiegel 2026 weist einen Median der Nettokaltmieten von 7,71 Euro je Quadratmeter aus. Die Angebotsmieten lagen nach dem Wohnmarktreport von CBRE und Berlin Hyp zuletzt bei 15,80 Euro. Sie sind 2025 nur noch um 0,1 Prozent gestiegen, aber erst nach Sprüngen von über 18 Prozent von 2022 auf 2023 und rund 16 Prozent im Jahr darauf.
Die Mehrheit hat 2021 abgestimmt. Fünf Jahre später ist ihr Beschluss nicht umgesetzt, sondern durch ein Rahmengesetz ohne unmittelbare Wirkung ersetzt, durch ein angekündigtes Bundesgesetz bedroht und durch eine verbandsfinanzierte Kampagne bekämpft, an der sich indirekt landeseigene Unternehmen beteiligen. Der Souverän hat entschieden, dass Kapital gewinnt. Demokratisch ist das nicht.
Zurück zum Anfang
„Mit der SPD jedenfalls nicht.“ Das stimmt.
Mit der SPD gab es keine zügige Zulässigkeitsprüfung, sondern 441 Tage und eine Klage. Mit der SPD gab es keine Umsetzung des Ergebnisses, sondern eine Kommission, der der eigene Senat die Daten verweigerte. Mit der SPD gab es nach dem positiven Kommissionsbericht keine Gesetzgebung, sondern eine Koalition mit der CDU, obwohl Rot-Grün-Rot die Mehrheit behalten hatte. Mit der SPD gab es kein Vergesellschaftungsgesetz, sondern ein Rahmengesetz, das erst zwei Jahre nach Verkündung gilt und ausdrücklich nichts vergesellschaftet. Und mit der SPD gab es zuletzt Finanzpolitiker, die dem Bund die Bausteine für ein Verbot lieferten.
Entscheidend ist: Krach muss nicht ablehnen. Es gibt kein Bundesgesetz, auf das er verweisen könnte. Die Gesetzgebungskompetenz des Landes hat die Expertenkommission einhellig bejaht, der Parteitag hat die Umsetzung beschlossen, und das eigene Wahlprogramm nennt Artikel 15 als Grundlage für den Mietendeckel. Er entscheidet sich dagegen, während das Instrument verfügbar ist.
Krach hat im Juni die Vonovia-Mieterinnen und -Mieter davor gewarnt, angekündigte Erhöhungen vorschnell zu akzeptieren, „berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit“ früherer Erhöhungen benannt und „absolute Transparenz“ auf dem Wohnungsmarkt gefordert. Das ist die Rollenverteilung, die die Sozialdemokratie sich zurechtgelegt hat: laut sein gegen die Symptome, verlässlich sein gegenüber der Struktur.
Am 20. September wird in Berlin gewählt. Krachs Frage, mit wem die Linke die Vergesellschaftung umsetzen wolle, ist die falsche Frage. Die richtige wäre: Wozu braucht eine Stadt eine Partei, die den eigenen Parteitagsbeschluss, das eigene Wahlprogramm und eine Million Wählerstimmen für verhandelbar hält, den Investitionsschutz eines börsennotierten Konzerns aber nicht.
Quellen
- taz: SPD-Spitzenkandidat über Enteignungen, Steffen Krach sieht eine rote Linie, 6.8.2026 – taz.de
- Stern: SPD-Kandidat weist Linken-Ultimatum zurück – stern.de
- Tagesspiegel: Linken-Chefin Schwerdtner macht Enteignungen zur Bedingung, 6.8.2026 – tagesspiegel.de
- Expertenkommission zum Volksentscheid: Abschlussbericht Juni 2023, PDF – berlin.de
- Webseite der Expertenkommission mit Protokollen und Anhörungen – berlin.de
- SPD Berlin: Wahlprogramm zur Abgeordnetenhauswahl 2026, beschlossen 9.5.2026, PDF – spd.berlin
- Steffen Krach: Mein Berlin-Versprechen, 11 Maßnahmen für 100 Tage – steffen-krach.berlin
- Steffen Krach: Programmkapitel Berlin wieder bezahlbar – steffen-krach.berlin
- der Freitag: Interview mit Steffen Krach, 11./13.7.2026 – freitag.de
- taz: Die Berliner SPD und die Enteignungs-Initiative, Stimmenzahlen und 441 Tage, 21.5.2022 – taz.de
- Amtliches Ergebnis des Volksentscheids 2021, Landeswahlleiterin Berlin – wahlen-berlin.de
- Deutsche Wohnen & Co enteignen: Stand der Kampagne – dwenteignen.de
- Deutsche Wohnen & Co enteignen: Vergesellschaftungsgesetz-Entwurf, September 2025, PDF – content.dwenteignen.de
- taz: Gesetz von Deutsche Wohnen enteignen, Die Utopie lebt, 26.9.2025 – taz.de
- Immobilien Aktuell: Berliner SPD votiert auf Landesparteitag für Umsetzung der Vergesellschaftung, Juni 2022 – immobilien-aktuell-magazin.de
- SPD Berlin: Bisherige Landesparteitagsbeschlüsse – parteitag.spd.berlin
- Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus, amtliches Endergebnis 12.2.2023 – wahlen-berlin.de
- Bericht des Landeswahlleiters für die Berliner Wiederholungswahlen 2023, PDF – berlin.de
- Haufe: Vergesellschaftungsrahmengesetz in Berlin verabschiedet, 12.3.2026 – haufe.de
- CMS Law: Die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände in Berlin – cms.law
- Entwurf Vergesellschaftungsrahmengesetz Berlin, PDF – table.media
- Haufe: Berlin, Abgeordnetenhaus verabschiedet Mietenkataster, Juli 2026 – haufe.de
- junge Welt: Berlin, Wohnungs- und Mietenkataster beschlossen, 3.7.2026 – jungewelt.de
- taz: Verbot von Vergesellschaftungen, Das doppelte Spiel der SPD, 8.7.2026 – taz.de
- taz: Berliner Senat und DW enteignen, Hinterzimmerpolitik gegen Vergesellschaftung, 4.8.2026 – taz.de
- Abgeordnetenhaus Berlin: Schriftliche Anfrage Katrin Schmidberger S19-26617, PDF – pardok.parlament-berlin.de
- Bundesregierung: Rahmenprogramm für Aufschwung und Beschäftigung, 2.7.2026, PDF – tagesschau.de
- Verfassungsblog, Timo Laven: Ein bundesweites Vergesellschaftungsverbot?, 6.7.2026 – verfassungsblog.de
- Verfassungsblog, Quentin Herbster: Der inkompetente Bund, 10.8.2026 – verfassungsblog.de
- nd: Koalitionsausschuss einigt sich auf Reformpaket, 2.7.2026 – nd-aktuell.de
- Jacobin: Merz erklärt der Vergesellschaftung den Krieg, mit Klinger und Hildebrandt, 3.7.2026 – jacobin.de
- Deutscher Bundestag: Umgestaltung des Bürgergelds zur Grundsicherung beschlossen, 5.3.2026 – bundestag.de
- Grundgesetz, Artikel 15 – gesetze-im-internet.de
- Sabine Nuss: Aus dem Dornröschenschlaf geweckt, Artikel 15, Rosa-Luxemburg-Stiftung, 19.5.2024 – rosalux.de
- CBRE und Berlin Hyp: Wohnmarktreport Berlin 2026 – cbre.de
- Berliner Zeitung: Vonovia kündigt Mieterhöhungen in Berlin an, 23.6.2026 – berliner-zeitung.de
- Vonovia: Pressemitteilung zur Umsetzung des Berliner Mietspiegels, 23.6.2026 – vonovia.com
- Tagesspiegel: SPD fordert Verzicht auf Mieterhöhung bei Vonovia, 24.6.2026 – tagesspiegel.de
- Jacobin: Wie die Berliner SPD Vergesellschaftung umdeutet, Februar 2026 – jacobin.de
- Die Linke Berlin: Vergesellschaftung – dielinke.berlin
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